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Professionelle Schädlingsbekämpfung durch einen Kammerjäger

Schädlingsbefall ist nicht nur eklig und ärgerlich, sondern kann für Privathaushalte und Unternehmen problematisch werden. Kakerlaken, Silberfische oder Bettwanzen können Gebäude und Gegenstände beschädigen und gesundheitliche Risiken bergen. Deshalb sollte schon bei den ersten Anzeichen von Schädlingsbefall gehandelt werden. Einige Schädlinge können von Betroffenen gut selbst bekämpft werden, bei anderen ist es ratsam, einen Kammerjäger zu beauftragen, da sie für Mensch und Haustier gefährlich werden können und teilweise unter Naturschutz stehen. So dürfen beispielsweise Wespen nicht getötet und ihre Nester nicht ohne triftigen Grund entfernt werden. Auch der Tierschutz muss in den nmeisten Fällen beachtet werden.

Was sind Schädlinge?

Bei Schädlingen handelt es sich um Tiere, Pflanzen oder Microorganismen, die bestimmte Bereiche von Privatwohnungen oder Unternehmen befallen. Auch Flora und Fauna können davon betroffen sein. Der Definition des Wortes „Schädling“ zufolge schaden diese Lebewesen uns, woraus der Mensch allgemein die Konsequenz zieht, dass sie vernichtet werden müssen. Doch in der Realität ist dies nicht so einfach. Zwar schadet beispielsweise der Maulwurf dem akurat gepflegten Rasen, doch daß Tier steht unter Naturschutz und darf deshalb nicht bekämpft werden. Auch Wespen und Hornissen sind streng geschützt, obwohl sie für bestimmte Personen sogar lebensgefährlich werden können. Auch bei nicht geschützten Schädlingen muss der Kammerjäger behutsam vorgehen, um Kolateralschäden zu vermeiden. Wenn beispielsweise ein Schädlingsbekämpfer die Wohnung oder das Büro mit einem starken Gift besprüht, ist der Kunde zwar die Kakerlaken los, kann die Räume aber lange Zeit nicht nutzen. Zudem muss der Kammerjäger die Geserzeslage kennen, nach den aktuellen Umweltstandards vorgehen und den Tierschutz beachten. So darf ein Wespennest nur zerstört werden, wenn von den Tieren eine unmittelbare Gefahr ausgeht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Kleinkinder oder Allergiker in dem Haus leben.

Schädlingsbekämpfer teilen die Schädlinge in verschiedenen Gruppenein:

  • Materialschädlinge, die Materialien wie Holz, Textilien oder das Mauerwerk befallen. Hierzu gehören der Holzwurm, die Kleidermotte und der Silberfisch, aber auch Nager wie verschiedene Mäuse- und Rattenarten, der Waschbär und der Marder.
  • Vorratsschädlinge, die Lebensmittel vernichten. Hierunter fallen unterschiedliche Motten- und Käferarten sowie Kakerlaken.
  • Gesundheits- und Hygieneschädlinge. Diese Tiere übertragen Krankheiten oder lösen Allergien aus. Hierzu gehören verschiedene Parasiten, Fliegen, Flöhe, Mücken und einige Mäuse- und Rattenarten.
  • Lästlinge. Sie verursachen keine Schäden, werden aber von vielen Menschen allein durch ihre Anwesenheit als eklig oder lästig empfunden. Zu dieser Gruppe gehören Asseln, Spinnen und Wespen, wobei ein Wespenstich für Allergiker lebensbedrohliche Folgen haben kann.

Bei der letzten Gruppe ist eine Bekämpfung nicht notwendig. Zwar gibt es Menschen mit einer Spinnenphobie, doch ungiftige Spinnen werden in der Regel nicht bekämpft. Betroffenen wird geraten, sich von Spinnen fernzuhalten oder eine Therapie zu machen.

Wann muss der Kammerjäger beauftragt werden?

Ob und wann der Kammerjäger zum Einsatz kommen muss oder Betroffene die Schädlinge selbst vertreiben können, hängt zum einen davon ab, um welchen Schädling es sich handelt, zum anderen wie schnell der Befall bemerkt wurde. Tieren wie Fliegen, Mücken, Silberfischen und Ameisen können Betroffene mit einfachen Hausmitteln selbst zu Leibe rücken. Bei Schädlingen wie Mäusen, Ratten, Wanzen, Wespen, Hornissen, Mardern und Waschbären sollte ein Kammerjäger bestellt werden, denn diese Tiere können für Mensch und Haustier gefährlich sein. Zudem vermehren sie sich rasant. Zwar kann beispielsweise eine einzelne Maus mithilfe einer Mausefalle oder der hauseigenen Katze erwischt werden, es kann sich aber in einer Ecke noch ein Nest mit Jungtieren befinden. Die Bekämpfung von Ungeziefer wie Kakerlaken nimmt viel Zeit in Anspruch. Auch hier reicht es nicht, eine einzelne Kakerlake zu töten. Treibt sich ein Marder in der Gegend herum, können Betroffene zuerst den zuständigen Jäger oder Förster zu Rate ziehen. Er vertreibt das Tier eventuell kostenlos.

Was macht der Kammerjäger?

Die Berufsbezeichnung Kammerjäger stammt aus der Zeit, als noch Kaiser und Könige in Europa regierten. Damals war der Kammerjäger Angestellter des herrschaftlichen Hofs und sollte die Kammern der Bediensteten von Ungeziefer befreien. Dies bedeutete nichts anderes, als dass die Tiere getötet und aus den Palästen entfernt werden mussten.

Heute gehört zu den Hauptaufgaben eines Schädlingsbekämpfers immer noch, Privatwohnungen und Geschäftsgebäude von ungebetenen Besuchern zu befreien, Doch der Tätigkeitsbereich hat sich erweitert. So kümmert sich der Kammerjäger auch um die Ratten im Garten, die Wespennester unterm Dach oder die Behausungen von Hornissen im Apfelbaum. Zudem muss er den Umweltschutz beachten und die Kunden in Sachen Vorbeugung vor Schädlingsbefall beraten.

Zuerst schaut sich der Schädlingsbekämpfer die Situation vor Ort an und schlägt dem Kunden dann Maßnahmen zur Prävention vor Schädlingsbefall vor. Sind die ungebetenen Gäste bereits da, entscheidet er je nach Art des Ungeziefers, welches Mittel er einsetzen muss, um den Schädling so umweltschonend wie möglich zu vertreiben. Der Kammerjäger ist verpflichtet, jedes verwendete Mittel zu dokumentieren.

Was kostet ein Schädlingsbekämpfer?

Die Kosten für einen Kammerjäger richten sich nach der befallenen Fläche sowie den Maßnahmen und verwendeten Produkten. Auch die Schädlingsart spielt beim Preis eine Rolle. Wird der Experte zu spät beauftragt, können Wochenend- oder Notfallzuschlag hinzu kommen. Je eher Betroffene also den Schädlingsbekämpfer bestellen, umso günstiger wird der Einsatz.